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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Schulz Reinigungsdienst (nachfolgend „Dienstleister“) geschlossen werden – unabhängig davon, ob schriftlich, telefonisch oder online.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Webseite abrufbar.
1.4. Mit jeder Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB an.

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§ 2 Vertragsgegenstand

2.1. Der Dienstleister erbringt Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Kunden.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.

2.4 Abgrenzung Reinigungsmaterial und Verbrauchsmaterial

Der Dienstleister stellt sämtliche zur Durchführung der Reinigungsleistungen erforderlichen Reinigungsmittel sowie Arbeitsgeräte zur Verfügung.

Verbrauchsmaterialien sind hingegen vom Kunden bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Seife und Seifenspenderfüllungen

  • Papierhandtücher, Handtuchrollen und Toilettenpapier

  • Müllbeutel und Abfallsäcke

  • Hygieneartikel sowie vergleichbare Verbrauchsgüter
     

Verbrauchsmaterialien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Reinigungsleistung und werden vom Dienstleister weder gestellt noch beschafft, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Sind erforderliche Verbrauchsmaterialien am Leistungsort nicht vorhanden, ist der Dienstleister berechtigt, die entsprechende Leistung ganz oder teilweise nicht auszuführen, ohne dass dies zu einer Minderung der Vergütung führt.

Eine Beschaffung von Verbrauchsmaterialien durch den Dienstleister erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Vereinbarung und wird gesondert berechnet.

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§ 3 Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2. Mit einer Anfrage oder Terminvereinbarung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
3.3. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Dienstleisters zustande.

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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Preise ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
4.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.4. Bei Verzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.
4.5. Nach einmaliger Mahnung kann die Forderung an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben werden; dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
4.6. Bei monatlichen Pauschalpreisen bleibt die volle Monatsrate geschuldet, auch wenn der Vertrag im laufenden Monat gekündigt wird.
4.7. Umfasst die Pauschale eine regelmäßige Fensterreinigung, erfolgt diese erstmals im dritten Vertragsmonat (quartalsweise).

​4.8. Im Falle einer Korrekturrechnung bleibt das ursprüngliche Rechnungsdatum für die Berechnung der Zahlungsfrist maßgeblich, sofern die Leistung inhaltlich nicht verändert wurde. Eine neue Zahlungsfrist beginnt nur, wenn die ursprüngliche Rechnung grundlegend fehlerhaft war oder zusätzliche Leistungen nachträglich vereinbart wurden.

4.9. Wird eine bereits gestellte Rechnung im Nachhinein korrigiert oder berichtigt, ersetzt die korrigierte Rechnung automatisch die zuvor ausgestellte Fassung. Die Zahlungspflicht besteht auf Grundlage der korrigierten Rechnung. Die ursprüngliche Zahlungsfrist bleibt davon unberührt, sofern es sich bei der Korrektur lediglich um rechnerische oder formale Anpassungen handelt.
Wurde die ursprüngliche Rechnung noch nicht beglichen, erfolgt keine separate Storno-Rechnung, da die korrigierte Rechnung die ursprüngliche automatisch ersetzt.

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§ 5 Stornierung und Kündigung

5.1. Stornierungen bis 48 Stunden vor Leistungserbringung sind kostenfrei.
5.2. Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vorher werden 100 % des vereinbarten Preises berechnet.
5.3. Fensterreinigung: Mindestabnahme 2 Stunden, geringere Einsätze werden nicht durchgeführt.
5.4. Absagen müssen an Werktagen erfolgen; Absagen an Wochenenden oder Feiertagen führen zur vollen Vergütung.
5.5. Der Dienstleister kann aus wichtigem Grund kündigen (z. B. Zahlungsverzug, unzumutbare Arbeitsbedingungen).

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§ 6 Leistungszeit und -ort

6.1. Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Zeiten.
6.2. Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen am Leistungsort sicher (z. B. Zugang).
6.3. Verzögerungen durch den Kunden gehen nicht zulasten des Dienstleisters.
6.4. Bei wöchentlichen, 14-tägigen oder einmaligen Terminen wartet die Reinigungskraft max. 15–20 Minuten. Erfolgt kein Einlass, wird die Leistung voll berechnet.
6.5. Unterbricht oder beendet der Kunde die Reinigung, bleibt die volle Vergütung fällig.
6.6. Grundreinigungen müssen am selben Tag im Beisein der Mitarbeiter abgenommen werden; andernfalls entfällt der Anspruch auf Nachbesserung.
6.7. Krankheitsbedingte Ausfälle werden durch Ersatztermine ausgeglichen; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

§ 7 Haftung

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7.1. Haftung besteht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, schriftlich zu melden.

7.5. Dokumentation von Schäden und Reklamationen
Zur Geltendmachung von Schäden oder Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, diese nachvollziehbar zu dokumentieren. Hierzu sind insbesondere Fotoaufnahmen vorzulegen.
Die eingereichten Fotos müssen entweder:

  • ein eindeutig erkennbares Datum und eine Uhrzeit enthalten (z. B. durch Kameraeinstellungen oder digitale Einblendung), oder

  • so erstellt sein, dass Datum und/oder Uhrzeit durch im Bild erkennbare Hilfsmittel nachvollziehbar sind (z. B. durch Abbildung eines Displays, einer Zeitung, eines Geräts oder vergleichbarer Gegenstände mit Zeit- oder Datumsangabe).

Fehlt eine solche eindeutige zeitliche Zuordnung, kann der Dienstleister die Anerkennung der Reklamation oder des Schadens ablehnen, sofern die Nachvollziehbarkeit nicht anderweitig gewährleistet ist.

§ 8 Datenschutz

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8.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

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§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt deutsches Recht.
9.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB wirksam.

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§ 10 Besondere Bestimmungen für die Leistungserbringung
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10.1 Zugang und Schlüsselregelung

Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren.

Wird ein Schlüssel übergeben, haftet der Dienstleister nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden (z. B. Austausch von Schließanlagen) besteht nur bei nachweisbarem Verschulden.

Erfolgt kein Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin, gilt die Leistung als ausgefallen und wird vollständig berechnet.

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10.2 Abnahme und Abnahmefiktion

Die erbrachten Leistungen gelten als vertragsgemäß ausgeführt, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich Mängel anzeigt.

Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

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10.3 Versteckte Mängel

Versteckte Mängel sind solche, die bei einer ordnungsgemäßen Abnahme nicht erkennbar waren. Diese müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich angezeigt werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche ausgeschlossen.

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10.4 Nachbesserung

Im Falle berechtigter Mängel hat der Dienstleister das Recht zur Nachbesserung.

Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht erst, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder verweigert wird.

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10.5 Haftung für eingebrachte Gegenstände

Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für lose, empfindliche oder nicht ordnungsgemäß gesicherte Gegenstände (z. B. Dekoration, Elektronik, Bargeld).

Der Kunde ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Reinigung zu sichern.

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10.6 Arbeitsbedingungen vor Ort

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung ermöglichen.

Unzumutbare oder gefährliche Arbeitsbedingungen berechtigen den Dienstleister zum Abbruch der Leistung. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

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10.7 Leistungsabweichungen bei Verschmutzungsgrad

Weicht der tatsächliche Verschmutzungsgrad erheblich von dem bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Zustand ab, ist der Dienstleister berechtigt, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen oder die Leistung anzupassen.

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10.8 Höhere Gewalt und Ausfälle

Kann die Leistung aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Witterung oder sonstigen nicht vom Dienstleister zu vertretenden Umständen nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Leistung wird zu einem Ersatztermin nachgeholt.

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10.9 Personalwechsel

Der Dienstleister ist berechtigt, eingesetztes Personal jederzeit auszutauschen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Personal besteht nicht.

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Für Fragen zu unseren AGB oder weiteren Anliegen kontaktieren Sie uns bitte unter:

E-Mail: info@schulz-reinigungsdienst.com

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Stand: August 2025

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Schulz

Reinigungsdienst

​

Max-Planck-Straße 36

61381 Friedrichsdorf 

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Öffnungszeiten:

Mo-Fr  8-19 Uhr

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