
Wohnungsreinigung im festen Rhythmus

Die meisten Anfragen bei uns beginnen gleich: Es fehlt schlicht die Zeit. Beruf, Kinder, Pflege von Angehörigen, und das Bad wartet seit drei Wochen. Eine regelmäßige Wohnungsreinigung nimmt genau diesen Punkt aus dem Alltag heraus.
Wir reinigen Wohnungen und Häuser im Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. In Ihrem Haushalt ist immer dieselbe Reinigungskraft im Einsatz, fest bei uns angestellt und versichert.
Was zur Wohnungsreinigung gehört
Küche
Arbeitsflächen, Spüle und Armatur, Herd und Ceranfeld, Fronten der Ober- und Unterschränke, Außenseiten von Kühlschrank, Backofen und Mikrowelle, Fliesenspiegel und Boden. Der Backofen von innen und der Kühlschrank von innen gehören zur Grundreinigung, nicht zum wöchentlichen Turnus, lassen sich aber vereinbaren.
Bad und Gäste-WC
Dusche, Wanne, Waschbecken, WC, Armaturen, Spiegel, Fliesen und Boden. Kalk ist im Hochtaunus ein dauerhaftes Thema, deshalb arbeiten wir hier mit säurehaltigen Mitteln, abgestimmt auf Ihre Armaturen und Fugen.
Wohn- und Schlafräume
Staubwischen auf allen erreichbaren Flächen, Böden saugen und wischen, Spiegel und Glasflächen, Türgriffe und Lichtschalter. Auf Wunsch auch Bettwäsche wechseln.

Flur, Treppe und Nebenräume
Garderobe, Fußleisten, Treppe im Haus, Abstellraum, Hauswirtschaftsraum. Und die Punkte, die beim Selbstputzen fast immer liegen bleiben: Sockelleisten, Türrahmen, Heizkörper und Fensterbänke.
Der passende Rhythmus
Wöchentlich ist der häufigste Fall und in der Regel der wirtschaftlichste, weil der Aufwand pro Termin gleichmäßig bleibt. Alle zwei Wochen funktioniert gut in Haushalten ohne Kinder und Haustiere. Monatlich ist möglich, dann kalkulieren wir mehr Zeit pro Termin ein.
Feste Reinigungskraft
Bei uns haben Sie keine wechselnden Teams. Ihr Haushalt wird einer festen Reinigungskraft zugewiesen, die Ihre Wünsche und Ihre Wohnung kennt. Das sorgt für gleichbleibende Qualität und erleichtert die Absprache.
Unsere Mitarbeiterinnen sind bei uns angestellt und sprechen fließend Deutsch.
Was wir vorher besprechen
Bei der Besichtigung gehen wir gemeinsam durch die Wohnung und halten fest, was gemacht wird und was nicht. Das ist wichtig, weil Vorstellungen davon, was zu einer Reinigung gehört, sehr unterschiedlich sind. Alles, was wir schriftlich festhalten, bekommen Sie. Alles, was nicht drinsteht, sagen wir Ihnen vorher.
Nicht zu unserem Leistungsumfang gehören: Aufräumen und Sortieren persönlicher Gegenstände, Wäsche waschen und bügeln als Hauptleistung, Kinderbetreuung und Einkäufe. Wenn Sie Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse suchen, ist die Seite Haushaltshilfe mit Pflegegrad die richtige.

Weitere Leistungen für Privathaushalte
Die Wohnungsreinigung lässt sich gut mit anderen Leistungen verbinden.
Fensterreinigung innen und außen, auch mit Reinwassertechnik bis 17 Meter
Umzugsreinigung vor Auszug und Einzug
Haushaltshilfe mit Pflegegrad, abgerechnet über die Pflegekasse
Häufige Fragen zur Wohnungsreinigung
Was kostet eine Wohnungsreinigung? Das hängt von Wohnfläche, Anzahl der Bäder, Umfang und Rhythmus ab, dazu von Haustieren und Kindern im Haushalt. Wir schauen uns die Wohnung an und machen Ihnen ein schriftliches Angebot. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
Bekomme ich eine Rechnung? Ja, monatlich, mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, und Sie zahlen per Überweisung. Was Sie damit steuerlich machen können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Wir dürfen dazu keine Auskunft geben.
Ist die Reinigungskraft versichert? Ja. Sie ist bei uns angestellt und über unsere Betriebshaftpflicht abgesichert.
Was passiert, wenn ich mit der Reinigungskraft nicht zurechtkomme? Dann sagen Sie es uns, und wir stellen jemand anderen. Das kommt selten vor, aber es ist völlig in Ordnung.
Kann ich einen Termin verschieben? Ja. Sagen Sie uns möglichst zwei Werktage vorher Bescheid, dann verschieben wir kostenfrei.