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Haushaltshilfe und haushaltsnahe Dienstleistungen bei Pflegegrad

Haushaltshilfe reinigt die Fensterbank in einer Wohnung

Wer einen Pflegegrad hat, dem steht von der Pflegekasse jeden Monat ein Betrag für Entlastungsleistungen zu. Viele wissen davon nichts, und ein großer Teil dieses Geldes verfällt jedes Jahr ungenutzt.

Wir sind ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter im Land Hessen. Das heißt: Sie können unsere Leistungen direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen lassen, ohne in Vorleistung zu gehen. Solange der monatliche Betrag reicht, tragen Sie keinen Eigenanteil.

Der Entlastungsbetrag

Erstattung gegen Rechnung

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag zu. Er ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt, sondern nur gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Die aktuelle Höhe nennt Ihnen Ihre Pflegekasse, und wir sagen sie Ihnen beim Termin.

Nicht genutzte Beträge

Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwenden.

Schon ab Pflegegrad 1

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, also schon bei geringem Unterstützungsbedarf.

Ohne ambulanten Pflegedienst

Gemütlicher Sessel am Fenster in einer sauberen Wohnung

Für den Entlastungsbetrag brauchen Sie keinen ambulanten Pflegedienst. Wir arbeiten aber gerne ergänzend neben einem Pflegedienst.

Verhinderungspflege

Wenn eine pflegende Angehörige oder ein pflegender Angehöriger ausfällt, im Urlaub ist oder eine Auszeit braucht, greift die Verhinderungspflege. Auch daraus lassen sich haushaltsnahe Leistungen finanzieren. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall möglich ist.

Welche Leistungen die Haushaltshilfe übernimmt

Reinigung der Wohnung, Bad, Küche, Wohn- und Schlafräume

Wäsche waschen, aufhängen und zusammenlegen

Bettwäsche wechseln

Fensterreinigung

Müll entsorgen und Tonnen bereitstellen

Einkäufe und Besorgungen nach Absprache

Begleitung bei Wegen im Alltag nach Absprache

Was wir nicht übernehmen: Grundpflege und Behandlungspflege. Das sind Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Wir arbeiten aber gerne ergänzend neben einem Pflegedienst, das ist der häufigste Fall.

Haushaltshilfe legt Kleidung und Wäsche zusammen

So läuft die Abrechnung

1. Sie melden sich bei uns, wir klären am Telefon Ihren Pflegegrad und den Bedarf.

2. Wir kommen kostenlos vorbei und besprechen alles in Ruhe, gerne mit Angehörigen.

3. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Damit rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

4. Wir übernehmen den Papierkram mit der Kasse.

5. Sie zahlen nichts, solange der monatliche Betrag ausreicht.

Wenn Sie mehr Leistungen wünschen, als der Entlastungsbetrag abdeckt, rechnen wir den darüber hinausgehenden Teil ganz normal als private Leistung ab. Sie bekommen dafür eine getrennte Rechnung.

Für Angehörige

Sehr oft ruft nicht die pflegebedürftige Person selbst an, sondern die Tochter oder der Sohn, häufig aus einer anderen Stadt. Das ist bei uns Normalfall. Wir klären alles telefonisch und per Post mit Ihnen, kommen zum Termin vor Ort und halten Sie auf dem Laufenden. Auf Wunsch bekommen Sie nach jedem Einsatz eine kurze Rückmeldung.

Weitere Leistungen: Wohnungsreinigung im festen Rhythmus, Fensterreinigung und alle Leistungen für Privathaushalte im Überblick.

Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Was kostet mich das? Solange die Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags bleiben, zahlen Sie nichts aus eigener Tasche. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ab welchem Pflegegrad geht das? Ab Pflegegrad 1. Ein höherer Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe? Dann können Sie unsere Leistungen als normale Privatleistung buchen. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen möchten, sagen wir Ihnen gerne, an wen Sie sich wenden können. Der Pflegestützpunkt im Hochtaunuskreis und im Wetteraukreis berät kostenlos.

Sind Sie als Anbieter anerkannt? Ja. Wir haben die Anerkennung nach § 45a SGB XI. Den Nachweis legen wir Ihnen beim Termin vor.

Kommt immer dieselbe Person? Ja. Gerade in diesem Bereich ist das besonders wichtig, deshalb halten wir das konsequent so.

Bekomme ich das rückwirkend? Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr verfallen erst zum 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie in diesem Zeitraum starten, lässt sich der angesparte Betrag noch nutzen.

Schulz

Reinigungsdienst

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Max-Planck-Straße 36

61381 Friedrichsdorf 

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Mo-Fr  8-19 Uhr

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